Gewährleistung / Garantie

Gesetzliche Gewährleistung:

Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.


Garantie:

Eine Garantiezusage der R. Lühdorff GmbH ist eine freiwillige zusätzliche Leistung.
Durch die Garantie werden die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer und mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen den Hersteller nicht beschränkt.

Die Garantie umfasst Mängel an der Werkzeugbestückung. Die R. Lühdorff GmbH garantiert, dass das Werkzeug frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit ist.
Maßstab für einen Mangel ist der Stand der Technik vergleichbarer Werkzeugtypen zum Zeitpunkt der Auslieferung.

Die Laufzeit der Garantie beginnt mit der Auslieferung an den Käufer.
Als Garantienachweis genügt die Rechnung.

Die Beseitigung eines Mangels erfolgt nach Wahl der R. Lühdorff GmbH durch kostenfreie Reparatur (Nachbesserung) oder kostenfreie Ersatzlieferung. Es besteht kein genereller Anspruch auf eine Ersatzlieferung.

Zur Geltendmachung von Ansprüchen aus der Garantie wenden Sie sich bitte an:
R. Lühdorff GmbH, FAMEX-Werkzeuge, Blumentalstr. 3, D-42859 Remscheid
email:  service@famex.com

Ersetzte Teile werden Eigentum der R. Lühdorff GmbH.
Für die im Rahmen der Nachbesserung reparierten oder ersetzten Teile wird bis zum Ablauf der Garantiefrist des gekauften Produkts entsprechend Garantie geleistet.

Schlägt die Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Garantienehmer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Garantienehmer von der R. Lühdorff GmbH ausschließlich Lieferung eines Mangelfreien Werkzeugs verlangen.

Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:
- das Werkzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist
- das Werkzeug durch den Garantienehmer selbst oder einen Dritten unsachgemäß
   gewartet, gepflegt oder instandgesetzt worden ist
- der Garantienehmer die Vorschriften zur Behandlung uns Pflege des Werkzeugs nicht
   befolgt hat

Natürlicher Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen.

Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht. Insbesondere sind von der Garantie weder Ersatzansprüche, wie z.B. die Bereitstellung eines Ersatzwerkzeugs für die Dauer der Nachbesserung, noch Schadensersatzansprüche erfasst.

 

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